Als Kinder gelten sämtliche Personen unter 18 Jahren bei Einzug (Stichtag 01.12.2023). Sollte das Kind noch nicht geboren sein, bitte den erwarteten Geburtstermin angeben.

Kinder zählen zur Mindestbelegung, wenn sie im Durchschnitt mindestens drei Nächte pro Woche im Holligerhof 5 übernachten.

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